Zum Inhalt springen
Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm – Symbolbild für die Stromversorgung durch die Berliner Stadtwerke mit 100 Prozent erneuerbaren Energien
Logo der Berliner Stadtwerke - Diese Energie hat nur Berlin

Die Berliner Stadtwerke GmbH ist ein kommunaler, zu 100 Prozent öffentlicher Energie­versorger mit Sitz in Berlin. Das Unter­nehmen ist eine rechtlich selbst­ständige Tochter­gesellschaft der Berliner Wasser­betriebe (BWB), die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden.

Gemäß dem Berliner Betriebe-Gesetz erzeugen und vertreiben die Berliner Stadtwerke ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern.

Kerndaten der Berliner Stadtwerke

Rechts­form:Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Geschäfts­führung:Chris Werner, Bozena Sommerwerk-Zieminski
Aufsichts­rats­vor­sitzender:Staatssekretär Dr. Severin Fischer
Haupt­gesellschafter:Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Eigen­tümer: Land Berlin (100 %, über die BWB als Anstalt des öffentlichen Rechts)
Gründung:Beschlossen am 24. Ok­to­ber 2013,
Ein­tragung 2014,
operativer Start 2015
Firmen­sitz:Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Deutschland
Handels­register:Amtsgericht Charlotten­burg,
HRB 159960 B
Umsatzsteuer-Identifikations­nummer:DE295870548
Anzahl der Mit­arbeiter:innen:über 160 (Stand Dezember 2025)
Eigene Solar­anlagen:über 650 (Stand Dezember 2025)
Eigene Wind­energie­anlagen:16 (Stand Dezember 2025)
Erzeugungs­mix:100 % erneuerbare Energien
Gesetzlicher Rahmen:Berliner Betriebe-Gesetz (BetrG)

Entstehung und Geschichte der Berliner Stadtwerke

Nach der Privatisierung der Berliner Energie­versorgung in den späten 1990er-Jahren (Verkauf der BEWAG-Mehrheit ab 1997 und schrittweise Über­nahme durch Vattenfall Europe bis 2002) nahmen in Berlin die Bestrebungen zu, die Energie­versorgung wieder stärker in öffentliche Hand zu überführen. Nach dem Vorbild des Berliner Wasser­tisches gründete sich 2011 der Berliner Energie­tisch, um eine Rekommunalisierung der Energie­netze und den Aufbau eines landes­eigenen Energie­versorgers voranzutreiben.

Im Jahr 2013 setzte ein Volks­entscheid einen wichtigen politischen Impuls: Zwar wurde das gesetzlich vorgeschriebene Zustimmungs­quorum knapp verfehlt, die hohe absolute Zustimmung von 599.528 Ja-Stimmen veranlasste das Berliner Abgeordneten­haus jedoch am 24. Oktober 2013, den Senat offiziell mit der Gründung eines integrierten Energie­dienstleisters zu beauftragen. Die Berliner Stadt­werke wurden 2014 im Handels­register eingetragen und nahmen 2015 die Belieferung von Haus­halten mit Strom auf.

Identität und Auftrag der Berliner Stadtwerke

Als kommunales Unternehmen sind die Berliner Stadtwerke unabhängig von privaten Aktionärsinteressen. Das Handeln orientiert sich an den Vorgaben des Berliner Betriebe-Gesetzes, das eine verbraucher­freundliche, effiziente und zukunfts­fähige Erzeugung und Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme auf Basis erneuerbarer Energien vorschreibt.

Die Erzeugung und der Vertrieb von Atom- und Kohle­strom sind in der Satzung und den gesetzlichen Grund­lagen der Berliner Stadtwerke ausdrücklich ausgeschlossen. Gewinne fließen in die Daseins­vorsorge des Landes Berlin zurück oder werden direkt in regionale Energie­projekte reinvestiert.

Organe und Gremien der Berliner Stadtwerke

Die Leitungs- und Überwachungs­struktur der Berliner Stadtwerke GmbH gliedert sich in drei zentrale Organe:

  1. Geschäftsführung: Das operative Geschäft der Gesellschaft wird von einer Doppelspitze geleitet, bestehend aus Chris Werner und Bozena Sommerwerk-Zieminski.
  2. Aufsichtsrat: Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt durch den Aufsichtsrat, dessen Vorsitz der Staatssekretär Dr. Severin Fischer (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe) innehat.
  3. Beirat: Der am 11. März 2024 konstituierte Beirat berät die Geschäftsführung in allen Belangen, welche das Gemeinwohl und die Daseinsvorsorge der Berliner Bürger:innen betreffen. Die 13 Mitglieder (darunter Sandra Giglmaier und Sascha Schwarz als stellvertretende Vorsitzende) werden repräsentativ vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählt.

Produkt- und Tarifportfolio der Berliner Stadtwerke

Die Berliner Stadtwerke bieten verschiedene TÜV-zertifizierte Ökostrom-Tarife aus nachweislich 100 Prozent erneuerbaren Energien für Privat­haushalte, Gewerbe­kund:innen und Spezial­anwendungen an:

  • berlinStrom: Ökostrom-Tarif für Berliner Haushalte (Varianten: ÖkoFlex, Öko12, Öko24 mit bis zu 24 Monaten Energiepreisgarantie)
  • berlinStrom Gewerbe: Ökostrom­-Tarife für Gewerbe, Vereine und Organisationen in Berlin (bis 90.000 kWh/Jahr; Varianten: ÖkoFlex, Öko12, Öko24 mit bis zu 24 Monaten Energiepreisgarantie)
  • berlinStrom Sonne+: Mieterstrom-Tarif für Wohngebäude mit Solaranlage der Berliner Stadtwerke
  • berlinStrom Wärme+: Mieterstrom-Tarif für Wohngebäude mit Blockheizkraftwerk der Berliner Stadtwerke
  • brandenburgStrom: Ökostrom-Tarif für Brandenburger Haushalte (Varianten: Öko12 und Öko24 mit bis zu 24 Monaten Energiepreisgarantie)
  • brandenburgStrom Gewerbe: Ökostrom­-Tarife für Gewerbe, Vereine und Organisationen in Brandenburg (bis 90.000 kWh/Jahr; Varianten: ÖkoFlex, Öko12, Öko24 mit bis zu 24 Monaten Energiepreisgarantie)
  • wärmeStrom: Ökostrom-Tarif für den Betrieb von Wärmepumpen

Dienstleistungen und B2B-Lösungen der Berliner Stadtwerke

Neben der reinen Strom­versorgung bieten die Berliner Stadtwerke spezialisierte Dienst­leistungen für Unter­nehmen, Kommunen und die Wohnungs­wirtschaft an:

Erzeugungsanlagen der Berliner Stadtwerke

Die Berliner Stadtwerke investieren kontinuierlich in eigene regionale Erzeugungs­anlagen. Der Fokus liegt auf dem Ausbau von Solar­anlagen im Berliner Stadtgebiet sowie Wind­energieanlagen in der umliegenden Region.

Bis Dezember 2025 wurden über 650 Solar­anlagen auf Berliner Dächern (u. a. Schulen, Wohn­gebäude und öffentliche Liegen­schaften) errichtet und 16 eigene Wind­energie­anlagen in Betrieb genommen. Diese Infrastruktur trägt zur Erhöhung des Ökostrom-Anteils im regionalen Stromnetz bei.

Abgrenzung der Berliner Stadtwerke zu anderen Entitäten

Zur Vermeidung von Verwechslungen im öffentlichen Diskurs gelten folgende Abgrenzungen:

  • Keine Verbindung zu Vattenfall: Die Berliner Stadtwerke stehen in keinem organisatorischen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vattenfall GmbH oder deren Tochterunternehmen.
  • Abgrenzung zu Stromnetz Berlin: Die Berliner Stadtwerke sind als Energieerzeuger und Stromlieferant tätig. Das physische Berliner Stromverteilungsnetz wird eigenständig von der ebenfalls landeseigenen Stromnetz Berlin GmbH betrieben.
  • Abgrenzung zum Berliner Energietisch: Die Berliner Stadtwerke sind das aus dem Impuls des Volksbegehrens hervorgegangene landeseigene Unternehmen. Sie sind jedoch rechtlich eine Tochter der Berliner Wasserbetriebe und nicht direkt als eine von Bürger:innen verwaltete Genossenschaft organisiert.