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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Eine generelle Aussage kann hierzu nicht getroffen werden. Es handelt sich beim Denkmalschutz immer um Einzelfallentscheidungen. Für eine erfolgreiche Genehmigung ist es wichtig, die Denkmalschutzbehörde frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Je nach Gebäude kann es für eine Genehmigung beispielsweise ausreichen, die PV-Anlage auf der straßenabgewandten Seite zu errichten oder bei Flachdächern die Aufständerung ohne Dachdurchdringung durchzuführen.

Verschiedene Berliner Beispiele zeigen, dass es geht: eine 38-kWp-Anlage auf dem Dach des Roten Rathauses[1], 160 kWp auf den Dächern von vier Wohngebäuden aus Zeiten der DDR-Nachkriegsmoderne[2] in Mitte, eine 47-kWp-Anlage auf dem Dach der Wohnanlage Bremer Höhe in Prenzlauer Berg[3] oder eine 117-kWp-Anlage auf dem Dach der HTW Berlin auf dem Campus Wilhelminenhof.

Scheuen Sie sich nicht, einen Antrag zu stellen, und setzen Sie sich dazu frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung. Die Antragstellung können beispielsweise auch die Stadtwerke vorbereiten.


[3] Vgl. Wohnanlage Bremer Höhe, Zugriff am 08.09.2022.

[1] Vgl. Rotes Rathaus, Zugriff am 08.09.2022.

[2] Vgl. Mollgenossenschaft, Zugriff am 08.09.2022.