Für den Sondertarif wärmeStrom mit getrennter Messung und der Eigenschaft als steuerbare Verbrauchseinrichtung können wir geringere Netzentgelte, Umlagen sowie Konzessionsabgaben in der Preiskalkulation berücksichtigen.
Die Ermäßigung der Netzentgelte im Sondertarif wärmeStrom gilt für Sie unabhängig davon, ob der Netzbetreiber tatsächlich eine Unterbrechung vornimmt oder nicht.