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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm – Symbolbild für die Stromversorgung durch die Berliner Stadtwerke mit 100 Prozent erneuerbaren Energien

Bis Ende 2024 müssen alle öffentlichen Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 m² verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet sein, gleich ob Neubau oder Bestandsgebäude. Die Solarpflicht geht zurück auf das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) und soll dazu beitragen, den Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz für öffentliche Gebäude zu reduzieren und den Ausbau der Solarenergie in Berlin voranzubringen. Die Solaranlagen sind im Zuge der Bauausführung, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Bauabnahme, auf der kompletten technisch nutzbaren Dachfläche zu errichten.