Als kommunales Unternehmen und Energiewende-Akteur des Landes Berlin bringen die Berliner Stadtwerke auch die Mobilitätswende voran.
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema Elektromobilität.
Allgemeine Fragen zu den Berliner Stadtwerken beantworten wir Ihnen hier.
Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte besitzen. Demzufolge können mehrere E-Autos an derselben Ladestation laden. An einem Ladepunkt hingegen kann nur ein E-Auto zur selben Zeit geladen werden.
Generell verfügen unsere AC-Ladepunkte über Typ2-Steckdosen. Hierbei brauchen Sie ein eigenes Typ2-Ladekabel. Unsere DC-Ladepunkte besitzen einen CCS-Typ2-Stecker mit einem festangeschlagenen Kabel. Hier brauchen Sie kein weiteres Ladezubehör.
Die technische Zuverlässigkeit unserer Ladestationen liegt zwischen 97 und 99 Prozent.
Dennoch kann es zu Störungen kommen. Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an unsere kostenfreie Servicenummer unter 0800 537 3000. Unser Team kann Ihnen häufig sofort weiterhelfen. Bei Störungen, die nicht aus der Ferne zu lösen sind, beheben unsere Techniker:innen diese schnellstmöglich vor Ort. Dabei kann es auch mal zu längeren Ausfallzeiten kommen, z. B. nach einem Unfall, Vandalismus, wenn Ersatzteile nicht verfügbar sind oder Reparaturen dem Eichrecht unterliegen.
Bei Neu-Errichtungen von Ladestationen kommt es vor, dass wir auf die Zählersetzung durch den Netzbetreiber warten. In diesem Fall sollten Stationen mit dem Status „Außer Betrieb“ gekennzeichnet sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Termine für die Inbetriebnahme nennen können. Sobald der Zähler gesetzt ist, wird die Station jedoch in Betrieb genommen.
Falls Sie Schäden oder Vandalismus an einer Ladestation melden möchten, schicken Sie uns bitte die Ladepunkt-ID der Ladestation per E-Mail an emobilitaet@berlinerstadtwerke.de. Die Ladepunkt-ID befindet sich auf dem Direct-Payment-Aufkleber am Ladepunkt und beginnt mit „DE*BSW*E …“ Wir danken Ihnen für jeden Hinweis und werden uns schnellstmöglich um die Ladestation kümmern.
Bitte schicken Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an emobilitaet@berlinerstadtwerke.de und geben Sie dabei den Standort, das geplante Start- und Enddatum der Baustelle sowie – falls vorhanden – die Baupläne an. Berücksichtigen Sie bei Ihrem Antrag bitte, dass Bürger:innen mit E-Fahrzeugen auf die Ladeinfrastruktur angewiesen sind und beschränken Sie Unterbrechungen und Außerbetriebnahmen auf ein Minimum.
Öffentlich zugängliche Ladepunkte in Berlin finden Sie im Energieatlas auf der Website der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/elektromobilitaet/ladeinfrastruktur-im-oeffentlichen-raum/oeffentliche-ladeinfrastruktur-fuer-pkw-und-leichte-nutzfahrzeuge.
Alle Ladestationen der Berliner Stadtwerke sind mit unserem Logo versehen und in der Ladestationen-Karte auf unserer Website zu finden.
Sie können den Ladevorgang Ihres E-Autos auf unterschiedliche Weise starten:
Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an unsere kostenfreie Servicenummer unter 0800 537 3000.
Je nachdem, wie Sie den Ladevorgang Ihres E-Autos gestartet haben, können Sie diesen auf unterschiedliche Weise beenden:
Sollte der Ladevorgang nicht starten, können Sie Folgendes tun:
Wenn auf dem Display der Ladestation eine Fehlermeldung angezeigt wird oder der Ladevorgang einfach nicht starten will, rufen Sie bitte unsere kostenfreie Servicenummer unter 0800 537 3000 an. Unsere Expert:innen können Ihnen schnell mit einer Ferndiagnose helfen und beantworten Ihnen gerne offene Fragen.
Leider gibt es keine Garantie, dass freie Ladepunkte verfügbar sind. Es kann auch vorkommen, dass nicht-elektrische Fahrzeuge Ladeparkplätze blockieren. Sie können blockierende Fahrzeuge über die Website des Ordnungsamts melden unter ordnungsamt.berlin.de.
Bitte beachten Sie die örtliche Beschilderung. Mögliche Parkgebühren sind immer vor Ort separat zu entrichten.
Auch an Ladestationen, die außer Betrieb sind, ist das Parken nicht ohne Weiteres gestattet. Sie riskieren ein Verwarnungsgeld („Knöllchen“) wegen eines Parkvertoßes vom Ordnungsamt. Das Parken ist lediglich „während des Ladevorgangs“ bzw. „maximal 4 Std.“ erlaubt, wie auf den Schildern angezeigt. Wir haben hierauf keinen Einfluss.
Das Direct-Payment-System funktioniert größtenteils stabil. Es kann an vereinzelten Ladestationen jedoch vorkommen, dass ein schlechter Mobilfunkempfang vor Ort dazu führt, dass der Verbindungsaufbau länger als erwartet dauert. Bitte haben Sie Geduld und brechen Sie den Vorgang nicht vorzeitig ab. Wir haben einen Ladebalken in unsere Ad-Hoc-Zahlungs-Web-Applikation integriert, um Ihnen den Status des Verbindungsaufbaus anzuzeigen. Es kann auch vorkommen, dass eine Verbindung nicht zustande kommt und der Vorgang aufgrund des schlechten Empfangs abgebrochen wird.
Eine andere mögliche Fehlerquelle ist das Secure-ID-Verfahren. Wenn die Secure ID von Ihrem Kreditkartenanbieter nicht freigegeben wird oder das Verfahren nicht eingerichtet wurde, bricht der Vorgang ab. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte Ihren Kreditkartenanbieter. Bei einem Abbruch wird der Reservierungsbetrag (50 Euro) automatisch wieder freigegeben. Es erfolgt keine Abbuchung von Ihrem Konto.
Sobald Sie den Ladevorgang bestätigt haben, öffnet sich die Stecker-Klappe und ein Betrag in Höhe von 50 Euro wird über die von Ihnen gewählte Bezahlfunktion bei Ihrem Zahlungsdienstleister reserviert. Nach dem erfolgreichen Beenden des Ladevorgangs wird der Rechnungsbetrag (brutto) mit dem Reservierungsbetrag (50 Euro) verrechnet. Der sich daraus evtl. ergebende Restbetrag wird Ihnen anschließend wieder freigegeben. Das kann je nach Zahlungsdienstleister mehrere Werktage dauern.
Wir möchten auf eine aktuelle Betrugsmasche an Ladestationen aufmerksam machen, bei der Kriminelle durch Quishing (Phishing über QR-Codes) an Bank- und Kreditkartendaten gelangen.
Dabei überkleben Betrüger:innen echte QR-Codes mit täuschend echt aussehenden manipulierten QR-Codes. Werden diese gescannt, so wird man auf eine gefälschte, aber oftmals originalgetreu nachgebaute Webseite weitergeleitet. Dort eingegebene Daten werden abgefangen und für illegale Abbuchungen missbraucht. Nach der Transaktion erscheint eine Fehlermeldung, die Nutzer:innen dazu auffordert, den Vorgang zu wiederholen. Beim zweiten Versuch wird dann die echte Webseite aufgerufen, sodass der Betrug oft erst mit der Abrechnung auffällt.
Um das Risiko für E-Fahrer:innen zu minimieren, nutzen wir Aufkleber mit hochglänzender dreidimensionaler Gel-Oberfläche. Überklebungen können so leichter erkannt werden.
Bleiben Sie bitte wachsam und prüfen Sie QR-Codes an Ladestationen immer genau!
Bei allgemeinen Fragen zur Bedienung der Ladestation steht Ihnen unser Kundenservice unter der kostenfreien Servicenummer 0800 537 3000 gerne zur Verfügung.
Für das Laden an den öffentlichen Ladestationen bieten die Berliner Stadtwerke keine Ladekarte oder Lade-App an.
Die berlinLadestrom-App ist ausschließlich für exklusive Nutzer:innenkreise an definierten privaten Ladestationen bestimmt und ermöglicht keinen Zugang zu öffentlichen oder anderen Ladestationen. Hier arbeiten wir vorrangig mit kommunalen Unternehmen zusammen, z. B. kommunalen Wohnungsbaugenossenschaften, Bezirksämtern und der Immobiliendienstleisterin des Landes Berlin.
Sie können die Ladekarte eines teilnehmenden Roaming-Partners an unseren Ladestationen nutzen. Kontaktieren Sie bitte Ihren Anbieter, um herauszufinden, ob dieser Roaming-Partner ist.
Sie können ohne Vertragsbindung oder Registrierung ad hoc mit Direct Payment laden. Scannen Sie mit Ihrem Smartphone einfach den Direct-Payment-QR-Code oder NFC-Chip am Ladepunkt und folgen Sie den Anweisungen der mobilen Webseite. Ihre Ad-hoc-Ladung kann mit Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden.
Sie können Ihren Ladevorgang auf unterschiedliche Weise bezahlen:
Die Ad-Hoc-Ladung – auch als „punktuelles Aufladen“ oder „Direct Payment“ bekannt – bietet Ihnen eine Möglichkeit, Ihren Ladvorgang ohne Registrierung und ohne Vertragsbindung zu bezahlen.
Ad-hoc-Preise (brutto) an den Ladestationen der Berliner Stadtwerke ab 01.04.2025:
Grundgebühr je Ladevorgang | 0,00 € |
Ladekosten pro kWh an AC-Ladestationen | 0,55 € |
Blockiergebühr pro Minute ab der 240. Minute (bzw. nach 4 Stunden) an AC-Ladestationen* | 0,02 € |
Ladekosten pro kWh an DC-Ladestationen | 0,65 € |
Blockiergebühr pro Minute ab der 120. Minute (bzw. nach 2 Stunden) an DC-Ladestationen* | 0,02 € |
* Die Obergrenze der Berechnung der Blockiergebühr liegt bei maximal 20 Euro.
Für das Ad-hoc-Laden mit Direct Payment können Sie nach Scannen des Direct-Payment-QR-Codes bzw. des NFC-Chips am Ladepunkt ebenfalls den Strompreis pro kWh und die anfallende Blockiergebühr einsehen.
Der Roaming-Tarif kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Preise werden vom jeweiligen Roaming-Anbieter festgelegt und sind bei diesem zu erfragen. Wir haben auf Roaming-Tarife keinen Einfluss. Mit der App Ihres Anbieters sollten Sie immer deren aktuellsten Preise einsehen können.
Auch die Berliner Stadtwerke sind von den gestiegenen Einkaufspreisen am Strommarkt betroffen. Leider sind wir gezwungen, einen kleinen Teil der Preissteigerungen an unsere Mobilitätskund:innen weiterzureichen und die Ad-hoc-Ladepreise für AC-Ladestationen ab dem 01.04.2023 von 49 Cent auf 55 Cent pro kWh anzuheben. Die Ad-hoc-Ladepreise für DC-Ladestationen bleiben unverändert bei 65 Cent pro kWh. Die zum 01.01.2023 eingeführte Obergrenze für die seit Juli 2022 bestehende Blockiergebühr ab der 240. Minute bleibt ebenfalls unverändert.
Um unnötige Blockierung der Ladestationen zu vermeiden und die Ladepunktnutzung zu intensivieren, fällt beim AC-Laden ab Minute 240 und beim DC-Laden ab Minute 120 eine zusätzliche Blockiergebühr an. Um Kosten für unsere Kund:innen zu begrenzen, ist die Blockiergebühr auf maximal 20 Euro gedeckelt.
Die im Juli 2022 eingeführte Blockiergebühr gilt an allen von den Berliner Stadtwerken betriebenen öffentlichen Ladestationen. Wir überprüfen die Verhältnismäßigkeit regelmäßig und haben ab 01.01.2023 eine Obergrenze der Berechnung eingeführt, um Härtefälle zu vermeiden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit der Ladekarte oder App eines Roaming-Partners an unseren Ladestationen laden, gelten die vertraglichen Regelungen und Gebühren Ihres Anbieters. Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen und erfragen Sie bei Ihrem Anbieter, ob, ab wann und in welcher Höhe eine Blockiergebühr an Ladestationen der Berliner Stadtwerke erhoben wird.
Hinweis: Die Blockiergebühr steht in keinem Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung der Bezirke.
Zum 01.04.2025 haben wir lediglich die Blockierzeiten für das Laden an DC-Ladestationen von 240 auf 120 Minuten herabgesetzt. Damit möchten wir die Verfügbarkeit von DC-Ladestationen für alle E-Fahrer:innen erhöhen. Die Ladekosten pro kWh und die Blockiergebühr pro Minute sind unverändert.
E-Taxi-Ladestationen der Berliner Stadtwerke zum exklusiven Laden für Taxifahrer:innen sind an folgenden Standorten zu finden:
Geplant ist ein weiterer Standort am Moritzplatz in Kreuzberg.
Drei einfache Schritte sind erforderlich, um an den E-Taxi-Ladestationen der Berliner Stadtwerke laden zu können:
Eine Ladekarte kann über die Web-App angefordert werden. Diese ist exklusiv an den E-Taxi-Ladestationen der Berliner Stadtwerke nutzbar.
Das Laden an E-Taxi-Ladestationen ist für Taxifaherer:innen über die Web-App oder mit der Ladekarte der Berliner Stadtwerke möglich.
Auch das Laden mit Lade-Apps oder Ladekarten anderer Anbieter ist an den E-Taxi-Ladestationen der Berliner Stadtwerke möglich. Bitte prüfen Sie bei Ihrem Anbieter, ob das Roaming freigeschaltet ist.
Ja, die E-Taxi-Ladestationen der Berliner Stadtwerke können über die Web-App reserviert werden. Die Reservierung ist für bis zu 20 Minuten möglich.
Die Preise für das Laden an den E-Taxi-Ladestationen der Berliner Stadtwerke entnehmen Sie bitte der Web-App unter ladeapp.berlinerstadtwerke.de.