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Mieterstrom-Projekt in der Wohnanlage Mühlengrund Mieterstrom-Projekt in der Wohnanlage Mühlengrund
  • 5 Solaranlagen mit insgesamt 497 kWp Leistung
  • 4000 m2 Belegungsfläche
  • Einsparung von etwa 167 Tonnen CO2 pro Jahr

Um Berlin bis 2045 klimaneutral zu machen, ist die Kooperation verschiedener Akteure in der Stadt besonders wichtig. Das Mieterstrom-Projekt in der Wohnanlage Mühlengrund ist dafür ein gutes Beispiel, denn nach den Projekten in der Malchower Aue und im Degnerbogen ist es bereits die dritte Zusammenarbeit der Berliner Stadtwerke und der Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN.

© Mathias Völzke/Berliner Stadtwerke

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Insgesamt 23 Wohngebäude haben wir zwischen Falkenberger Chaussee, Rüdickenstraße und Am Breiten Luch in Neu-Hohenschönhausen mit Solaranlagen ausgestattet. Die fünf Anlagen belegen eine Fläche von 4000 m2 und verfügen über eine installierte Leistung von 497 kWp. Mit ihnen lassen sich für über 1100 Wohnungen 420.000 kWh Ökostrom im Jahr klimaneutral erzeugen. Auf diese Weise reduziert das Mieterstrom-Projekt unseren CO2-Fußabdruck jährlich um etwa 167 Tonnen.

Mieterstrom-Projekte dieser Art spielen eine wichtige Rolle im Kontext der urbanen Energiewende. Einerseits verfügt Berlin über eine Vielzahl von Gebäuden, die das Potenzial für neue Solaranlagen bieten. Andererseits können Mieter:innen durch die Produktion von günstigem Strom direkt dort, wo er gebraucht wird, an den vielen Vorteilen einer umweltfreundlichen, dezentralen Energieversorgung teilhaben. Die Wohnanlage Mühlengrund bietet auf ihren Dächern noch weiteres Ausbaupotenzial, das wir gemeinsam erschließen wollen, um so viele Mieter:innen wie möglich mit Strom vom eigenen Dach zu versorgen.


Sie wohnen in der Wohnanlage Mühlengrund und möchten vom günstigen Mieterstrom profitieren? Testen Sie direkt hier, ob Ihre Adresse dabei ist:

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* Gesamtkosten: Voraussichtliche Kosten beim angegebenen Verbrauch von 1800 kWh.
** Preisgarantie/Energiepreisgarantie: Von der Energiepreisgarantie ausgenommen sind gesetzlich festgelegte Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen, wie Umlagen und Netzentgelte sowie Preisänderungen für künftig wirksam werdende neue Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen.

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