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Finanzamt in Berlin-Zehlendorf Finanzamt in Berlin-Zehlendorf
  • Solaranlage mit 100 kWp Leistung
  • 46.551 kg CO2-Ersparnis pro Jahr

Als kommunalen Energieversorgungsunternehmen haben die Berliner Stadtwerke eine besondere Verantwortung die verbrauchernahe und umweltfreundliche Energieversorgung Berlins voranzutreiben. Immer mehr öffentliche Institutionen der Stadt wollen uns bei der Erreichung dieses Ziels unterstützen und stellen dafür ihre Dachflächen zur Solarstromproduktion bereit.

Finanzamt in Berlin-Zehlendorf
© Mathias Völzke/Berliner Stadtwerke

So ist auch das Finanzamt Zehlendorf mit einer Solaranlage bestückt, die eine Kapazität von 100 kWp besitzt. Durch die Deckung des Energiebedarfs mit Sonnenstrom können somit rund 47 Tonnen CO2 eingespart werden. Das bedeutet, dass die nächsten Steuererklärungen der Bewohnerinnen und Bewohner Zehlendorfs an Rechnern bearbeitet werden, die mit grünem Strom betrieben sind.


Wir bringen grünen Strom auch direkt zu Ihnen nach Hause. Mit unseren Ökostromangeboten wird auch Ihr Haushalt zu einem echten Klimaneutralisierer.

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

Leider können wir an der von Ihnen angegebenen Anschrift keinen kommunalen Ökostrom anbieten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Eventuell liegen Sie auch außerhalb unseres Versorgungsgebietes. Für Rückfragen stehen Ihnen mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

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