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Solaranlagen der Berliner Stadtwerke auf einem Bürogebäude des Jugendamtes Treptow-Köpenick Solaranlagen der Berliner Stadtwerke auf einem Bürogebäude des Jugendamtes Treptow-Köpenick
  • Solaranlage mit 44,8 kWp Leistung
  • 160 polykristalline Module
  • 18.156 kg/Jahr vermiedene CO2-Emissionen

Durch zahlreiche Solaranlagen auf Berliner Schulen haben wir den Kindern und Jugendlichen der Stadt verbrauchernahe Versorgungsmodelle auf Basis erneuerbarer Energien bereits ein Stück nähergebracht. Am Standort des Jugendamtes am Groß-Berliner-Damm 154 konnten wir mit dem Bezirk Treptow-Köpenick ein weiteres Solarstromprojekt realisieren. Das Jugendamt erbringt nun neben umfangreichen Leistungen für junge Menschen und Eltern auch einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz.

Solaranlagen der Berliner Stadtwerke auf den Bürogebäuden des Jugendamtes Treptow-Köpenick
© Benjamin Pritzkuleit/Berliner Stadtwerke

160 Solarmodule mit einer Gesamtleistung von 44,8 kWp versorgen das Bürogebäude mit 38.304 kWh grünem Strom pro Jahr. So können nicht nur knapp 40 Prozent des Strombedarfs des Gebäudes vom eigenen Dach gedeckt, sondern auch über 18.000 kg CO2-Emissionen pro Jahr vermieden werden.

Unsere Kooperation mit den Bezirken ist wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen und generationengerechten Energievorsorge und bringt uns dem gemeinsamen Ziel eines klimaneutralen Berlins näher.


Fragen und Antworten zur Solarenergie

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

Leider können wir an der von Ihnen angegebenen Anschrift keinen kommunalen Ökostrom anbieten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Eventuell liegen Sie auch außerhalb unseres Versorgungsgebietes. Für Rückfragen stehen Ihnen mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

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