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Solaranlage der Berliner Stadtwerke auf dem Wohnungsamt in Treptow-Köpenick Solaranlage der Berliner Stadtwerke auf dem Wohnungsamt in Treptow-Köpenick
  • 44,8 kWp installierte Leistung
  • 160 Solarmodule
  • 18.156 kg/Jahr vermiedene CO2-Emissionen

Für eine erfolgreiche Energiewende müssen Wohnen und umweltfreundliche, verbrauchernahe Versorgungsmodelle zusammengedacht werden. Dass sich Solarstrom in einer Stadt wie Berlin besonders bewährt, haben wir schon durch unsere vielen Mieterstrom-Projekte bewiesen. Umso passender ist es daher, dass wir auch das Wohnungsamt in der Hans-Schmidt-Straße 10 in Treptow-Köpenick mit einer Solaranlage ausgestattet haben.

Ausschnitt einer Solaranlage der Berliner Stadtwerke auf dem Wohnungsamt in Treptow-Köpenick
© Benjamin Pritzkuleit/Berliner Stadtwerke

Die 160 Module haben eine Leistung von 44,8 kWp. Mit den 38.304 kWh Ökostrom, die so jedes Jahr klimaneutral produziert werden, können rund 40 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes vom eigenen Dach gedeckt werden. Das spart nicht nur Stromkosten, sondern vermeidet auch über 18.000 kg CO2-Emissionen pro Jahr. So wird der Weg zur Klimaneutralität für den grünsten Bezirk Berlins immer kürzer.


Fragen und Antworten zur Solarenergie

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

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