Fortschrittliche Wärmeversorgung im Süden von Neukölln
Regionaler Ökostrom aus hocheffizienten Windenergieanlagen
Windenergie an Land ist in unserer Region die treibende Kraft der Energiewende und damit auch ein zentraler Baustein des Energiekonzepts der Berliner Stadtwerke. Als Form der Energiegewinnung ist Windenergie nicht nur günstig, sie ist auch besonders klimafreundlich: Bereits drei bis sieben Monate nach ihrer Inbetriebnahme hat sich eine moderne Windenergieanlage energetisch amortisiert, das heißt, dass jene Energiemenge produziert wurde, die für ihre Errichtung, den Betrieb und den Rückbau benötigt wird – danach ist jede erzeugte Kilowattstunde emissionsfrei.
Um den Windenergieausbau weiter voranzubringen, haben die Berliner Stadtwerke im Jahr 2022 drei 5,7 MW starke Windenergieanlagen auf einem Feld bei Großbeeren südlich der Hauptstadt errichtet. Die Anlagen des deutschen Herstellers Nordex sind trotz der vergleichsweise geringen Gesamthöhe von 179,2 m besonders leistungsfähig. Grund dafür sind die eindrucksvollen Rotorblätter, die mit einem Durchmesser von 149 m zu den derzeit größten Onshore-Blättern auf dem Markt zählen. Mit den erzeugten Strommengen werden bilanziell über 14.100 Haushalte versorgt und dabei jährlich 16.700 Tonnen CO2 vermieden.
Rund 16,9 Mio. Euro haben die Berliner Stadtwerke in den neuen Windpark investiert und ihre Windkraftleistung damit auf insgesamt 68 MW erhöht. Mit nunmehr 16 eigenen Windenergieanlagen und einer Beteiligung an einem Windpark konnten die Stadtwerke allein im Jahr 2023 knapp 99.000 MWh Windstrom erzeugen, was dem Verbrauch von rund 51.500 Haushalten entspricht.
Der Windpark Teltow II überzeugt nicht nur durch seine Effizienz und Klimabilanz. Für den erfolgreichen Ausbau der Windenergie ist es gleichermaßen wichtig, dass dieser von Anwohner:innen mitgetragen wird. Alle Festlegungen etwa über die Gesamtbauhöhe der Anlagen und zur Partizipation der Gemeinde Stahnsdorf wurden einvernehmlich in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Auch bei künftigen Projekten der Stadtwerke gilt es, Kommunen frühzeitig in die Planung einzubeziehen, den Dialog zu suchen und Beteiligung zu ermöglichen. Nur gemeinsam kann die Energiewende gelingen.
Wenngleich jede Form der Energieerzeugung einen Eingriff in die Natur darstellt, sind Windräder weitaus umweltschonender als konventionelle Formen der Energieproduktion (z. B. Kohle- und Gaskraftwerke). In sogenannten Lebenszyklusanalysen, bei denen der von der Beschaffung der Materialien bis zur Stilllegung das gesamte Leben eines Windrads untersucht wird, zeigt sich, dass die Emissionen deutlich unter denen konventioneller Energien liegen.
Da für den Großteil der verwendeten Materialien bereits geeignete Entsorgungswege existieren, liegt die Recyclingquote von Windrädern derzeit zwischen 80 und 90 Prozent. Schwierigkeiten bereiten derzeit vor allem neuere Rotorblätter aus kohlefaserverstärktem Kunststoff (CFK). Sowohl hierfür, als auch für glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK), die sich in den meisten Rotorblättern befinden, gibt es jedoch bereits Recyclingkonzepte, deren Kapazitäten entsprechend ausgebaut werden müssen.
Mit der Frage welchen Einfluss tieffrequenter Schall und seismische Wellen von Windrädern auf die Gesundheit von Anwohnerinnen und Anwohnern haben, beschäftigten sich bereits einige Studien. Ein Zusammenhang zwischen den durch Windräder verursachten Geräuschen und körperlichen oder psychischen Beschwerden ist nicht wissenschaftlich nachgewiesen.
Der Psychologe Prof. Dr. Keith J. Petrie erklärt Krankheitssymptome und empfundenen Beschwerden einiger Menschen, die in der Nähe von Windenergieanlagen leben, mit dem sogenannten Nocebo-Effekt. Im Gegenteil zum Placebo-Effekt führt hierbei eine negative Erwartungshaltung gegenüber Windrädern – z. B. durch negative Berichterstattung oder Anekdoten von Betroffenen – dazu, dass wirkliche gesundheitliche Folgen entstehen, ohne dass diese direkt durch das Windrad verursacht wurden.
Eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Genehmigungsantrags durch die Genehmigungsbehörde. In dem Genehmigungsverfahren werden meistens gut 50 Träger öffentlicher Belange einbezogen, so auch die jeweiligen Standortgemeinden. Diese prüfen, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist und legen ggf. Restriktionen fest, wie Schallreduzierung oder Abschaltzeiten z. B. auf Grund von zu hoher Schattenbelastung oder bei hoher Fledermausaktivität.
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