Für Solarstromanlagen auf Baudenkmälern, im Ensemble und im Nahbereich von Baudenkmälern besteht eine Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes dagegensprechen. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Der Erlaubnisantrag ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen.