Direkt zum Inhalt wechseln
Auf dem Dach des denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Ensembleschutz der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am Wilhelminenhof ist eine Anlage mit 117 kWp und 418 Modulen errichtet worden. Es können jährlich 48.820 kg CO₂-Emissionen vermieden werden. © Stephan Mitzka/Berliner Stadtwerke

Für Solarstromanlagen auf Baudenkmälern, im Ensemble und im Nahbereich von Baudenkmälern besteht eine Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes dagegensprechen. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Der Erlaubnisantrag ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen.