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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Auch an Lade­stationen, die außer Betrieb sind, ist das Parken nicht ohne Weiteres gestattet. Sie riskieren ein Verwarnungs­geld („Knöllchen“) wegen eines Park­vertoßes vom Ordnungs­amt. Das Parken ist lediglich „während des Lade­vorgangs“ bzw. „maximal 4 Std.“ erlaubt, wie auf den Schildern angezeigt. Wir haben hierauf keinen Einfluss.