Auch an Ladestationen, die außer Betrieb sind, ist das Parken nicht ohne Weiteres gestattet. Sie riskieren ein Verwarnungsgeld („Knöllchen“) wegen eines Parkvertoßes vom Ordnungsamt. Das Parken ist lediglich „während des Ladevorgangs“ bzw. „maximal 4 Std.“ erlaubt, wie auf den Schildern angezeigt. Wir haben hierauf keinen Einfluss.