Ein Lieferantenwechsel ist auch während der Strompreisbremse möglich. Damit wir den Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse, der nach Ihrem Wechsel zu uns anteilig gilt, richtig berücksichtigen, benötigen wir idealerweise die Schlussrechnung Ihrer Vorlieferanten. Diese können Sie uns nach Erhalt Ihrer Vertragsbestätigung unter Angabe Ihrer Vertragsnummer per E-Mail an energiekunden@berlinerstadtwerke.de zukommen lassen.
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