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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Zu Beginn des Jahres wurde in vereinzelten Medien suggeriert, dass Strompreiserhöhungen generell unzulässig seien. Diese Darstellung ist jedoch falsch. Stromversorger sind weiterhin berechtigt, Preisänderungen durchzuführen, die mit tatsächlich gestiegenen Kosten begründet sind. Unseren Stromkund:innen haben wir – wie gesetzlich gefordert – die Kostenveränderungen je Tarif unter Angabe des Lieferantenanteils, welcher die massiv gestiegenen Strombeschaffungskosten sowie die erhöhten Netzentgelte für den Stromtransport in Berlin und Brandenburg beinhaltet, dargelegt.