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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Ist der Stromvertrag der geworbenen Person zustande gekommen und wird dieser nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen, erhalten je nach Prämienwahl die werbende Person und/oder die geworbene Person eine Geldprämie in Höhe von max. 100 Euro. Die Prämienausschüttung für die werbende Person erfolgt als Sofortauszahlung spätestens 30 Tage nach Ende der Widerrufsfrist. Die Prämienausschüttung für die geworbene Person erfolgt per Verrechnung mit der nächsten Jahresrechnung.