Die Strompreisbremse ist ein Gesetz, mit dem die Bürger:innen und Unternehmen ab dem 01.01.2023 in spürbarem Umfang von stark gestiegenen Kosten entlastet werden sollen. Die Bundesregierung sieht im Referentenentwurf vor, die Strompreisbremse bis 30.04.2024 zu verlängern. Dies ist jedoch noch nicht final beschlossen.
(Stand 15.11.2023)