Bei einem Umzug außerhalb des Versorgungsgebietes der Berliner Stadtwerke endet der Vertrag automatisch. Sie sind verpflichtet, uns mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen den geplanten Umzug schriftlich anzuzeigen. Bei einem Umzug innerhalb des Versorgungsgebietes der Berliner Stadtwerke wird dieser Vertrag auf die neue Anschrift (Verbrauchsstelle) übertragen, sofern nach Einschätzung der Berliner Stadtwerke die Voraussetzungen für eine Fortführung dieses Vertrages gegeben sind (z. B. Verbrauchsmenge, Netzanschluss, Mieterstrom usw.).