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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Gemäß Berliner Bauordnung (§ 32 Abs. 5 BauO Bln) müssen Solaranlagen so angeordnet werden, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Daher ist zu Brandwänden ein Mindestabstand von mindestens 1,25 m zwischen PV-Modul und Mitte der Brandwand einzuhalten.