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Bis Ende 2024 müssen alle öffentlichen Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 m² verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet sein, gleich ob Neubau oder Bestandsgebäude. Die Solarpflicht geht zurück auf das neu verabschiedete Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) und verhilft Berlin so den Bezug von Energie aus dem öffentlichen Stromnetz für öffentliche Gebäude deutlich zu senken, um die Klimaziele zu erreichen. Die Solaranlagen sind im Zuge der Bauausführung, spätestens aber ein Jahr nach Bauabnahme auf der kompletten technisch nutzbaren Dachfläche zu errichten.