Die gesetzliche Strompreisbremse galt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Für diesen Zeitraum wurden Haushalte im besonderen Maße von hohen Strompreisen entlastet, sofern der Arbeitspreis über 40 Cent/kWh lag.
Zum 01.01.2024 ist die Strompreisbremse per Gesetz ausgelaufen. Das bedeutet, dass es für Ihren Stromverbrauch ab dem 01.01.2024 keine gesetzliche Entlastung mehr gibt.