Die gesetzliche Strompreisbremse galt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Für diesen Zeitraum wurden Haushalte im besonderen Maße von hohen Strompreisen entlastet, sofern der Arbeitspreis über 40 Cent/kWh lag.
Zum 01.01.2024 ist die Strompreisbremse per Gesetz ausgelaufen. Das bedeutet, dass es für Ihren Stromverbrauch ab dem 01.01.2024 keine gesetzliche Entlastung mehr gibt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen