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Freund:innen machen ein Gruppenfoto
© Hinterhaus Productions/Getty Images

Teilnahmeberechtigter Personenkreis

als Werbende:

  • Vertrags:kundinnen der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, die sich in einem ungekündigten Lieferverhältnis befinden.

als Geworbene:

  • Neukund:innen, die eine Verbrauchsstelle innerhalb des Versorgungsgebiets der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH haben.

Nicht teilnahmeberechtigt sind

  • im gleichen Haushalt lebende Werbende und geworbene Neukund:innen.
  • Neukund:innen, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsschluss bereits Kunde der Berliner Stadtwerke gewesen sind.

Voraussetzungen und Bedingungen

  • Die geworbene Person muss einen Stromvertrag über den personalisierten Empfehlungslink des Werbenden und die dahinterliegende Seite abschließen. Nur Verträge, die über den entsprechenden Empfehlungslink geschlossen wurden, sind prämienberechtigt.
  • Ein generierter Empfehlungslink ist max. 30 Tage gültig.
  • Der Werbende versichert und stellt sicher, dass vor Versand des Empfehlungslinks der jeweilige Empfänger (Geworbene) mit dem Empfang des Empfehlungslinks einverstanden ist.
  • Es kann eine uneingeschränkte Anzahl an Freund:innen, Bekannten, Nachbar:innen und Verwandten für die Aktion der Berliner Stadtwerke begeistert werden. Die Freundschaftswerbung ist nur zu privaten Zwecken zulässig. Die Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken oder in gewerbsmäßiger Weise ist nicht gestattet (keine gewerblichen Makler und Maklerinnen).
  • Ist der Stromvertrag der geworbenen Person zu Stande gekommen und wird dieser nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen, erhalten je nach Prämienwahl der Werbende und / oder die geworbene Person eine Geldprämie in Höhe von max. 100 Euro. Die Prämienausschüttung für den Werbenden erfolgt als Sofortauszahlung spätestens 30 Tage nach Ende der Widerrufsfrist. Die Prämienausschüttung für den Geworbenen erfolgt per Verrechnung mit der nächsten Jahresrechnung.
  • Liegt keine Bankverbindung vor, so kann die Geldprämie nicht ausbezahlt werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Bei der Prämienzahlung an einen Bestandskunden für die Akquise eines Neukunden durch ihn handelt es sich um ein Entgelt für eine von ihm an die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH erbrachte Vermittlungsleistung. Es ist daher vom Kunden zu prüfen, inwieweit eine Versteuerung (Ertrag- und Umsatzsteuer) bei ihm erfolgen muss. Bei dem Auszahlungsbetrag handelt es sich um einen Bruttobetrag.
  • Jede:r Neukund:in kann nur von einer Person geworben werden. Wird eine geworbene Person von mehreren Werber:innen benannt, ist die Reihenfolge der Mitteilungseingänge entscheidend für den Anspruch auf die Prämie.
  • Die Prämie ist nicht mit anderen Prämien, Aktionen oder Gutscheinen der Berliner Stadtwerke GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften kombinierbar.

Ausschluss

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH Kunden:innen bei Missbrauchsverdacht von der Aktion „Freund:innen werben“ und der damit verbundenen Prämienausschüttung – auch rückwirkend – ausschließen können.

Datenschutz

Sonstiges

  • Die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH behält sich jederzeit Änderungen dieser Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft vor. Bereits erfolgte Werbungen sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.