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Freund:innen machen ein Gruppenfoto
© Hinterhaus Productions/Getty Images

Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Als Werbende:

  • Vertragskund:innen der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, die sich in einem ungekündigten Liefer­verhältnis befinden

Als Geworbene:

  • Neukund:innen, die eine Verbrauchs­stelle innerhalb des Versorgungs­gebiets der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH haben

Nicht teilnahmeberechtigt sind:

  • im gleichen Haushalt lebende Werbende und geworbene Neukund:innen
  • Neukund:innen, die in den letzten zwölf Monaten vor Vertrags­schluss bereits Kund:in der Berliner Stadtwerke gewesen sind

Voraussetzungen und Bedingungen

  • Die geworbene Person muss einen Strom­vertrag über den personalisierten Empfehlungs­link der werbenden Person und die dahinter­liegende Seite abschließen. Nur Verträge, die über den entsprechenden Empfehlungs­link geschlossen wurden, sind prämien­berechtigt.
  • Ein generierter Empfehlungs­link ist max. 30 Tage gültig.
  • Die werbende Person versichert und stellt vor Versand des Empfehlungs­links sicher, dass die geworbene Person mit dem Empfang des Empfehlungs­links einverstanden ist.
  • Es kann eine uneingeschränkte Anzahl an Freund:innen, Bekannten, Nachbar:innen und Verwandten für das Empfehlungs­programm der Berliner Stadtwerke begeistert werden. Die Freundschafts­werbung ist nur zu privaten Zwecken zulässig. Die Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken oder in gewerbs­mäßiger Weise ist nicht gestattet (keine gewerblichen Makler:innen).
  • Ist der Stromvertrag der geworbenen Person zustande gekommen und wird dieser nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufs­frist widerrufen, erhalten je nach Prämien­wahl die werbende Person und / oder die geworbene Person eine Geld­prämie in Höhe von max. 100 Euro. Die Prämien­ausschüttung für die werbende Person erfolgt als Sofortauszahlung spätestens 30 Tage nach Ende der Widerrufs­frist. Die Prämien­ausschüttung für die geworbene Person erfolgt per Verrechnung mit der nächsten Jahres­rechnung.
  • Liegt keine Bankverbindung vor, so kann die Geld­prämie nicht ausbezahlt werden. Eine Bar­auszahlung ist ausgeschlossen.
  • Bei der Prämien­zahlung an Bestands­kund:innen für die Akquise von Neukund:innen handelt es sich um ein Entgelt für eine von der werbenden Person an die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH erbrachte Vermittlungs­leistung. Es ist daher von der werbenden Person zu prüfen, inwieweit eine Versteuerung (Ertrag- und Umsatzsteuer) bei ihr erfolgen muss. Bei dem Auszahlungs­betrag handelt es sich um einen Brutto­betrag.
  • Jede:r Neukund:in kann nur von einer Person geworben werden. Wird eine geworbene Person von mehreren Werber:innen benannt, ist die Reihen­folge der Mitteilungs­eingänge entscheidend für den Anspruch auf die Prämie.
  • Die Prämie ist nicht mit anderen Prämien, Aktionen oder Gutscheinen der Berliner Stadtwerke GmbH oder ihrer Tochter­gesellschaften kombinierbar.

Ausschluss

  • Bitte hab Verständnis dafür, dass die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH Kund:innen bei Missbrauchs­verdacht vom Empfehlungs­programm (Freund:innen werben) und der damit verbundenen Prämien­ausschüttung – auch rückwirkend – ausschließen kann.

Datenschutz

Sonstiges

  • Die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH behält sich jederzeit Änderungen dieser Teilnahme­bedingungen mit Wirkung für die Zukunft vor. Bereits erfolgte Werbungen sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.